SPD, Grüne und die Linke haben im März 2013 im Bundesrat symbolisch einen gesetzlich flächendeckenden Mindestlohn von Euro 8,50 beschlossen. Die Regierungsmehrheit von CDU und FDP im Bundestag vertritt jedoch andere Positionen.
Die CDU spricht von Lohnuntergrenzen, die nach Branchen und Regionen von einer Kommission von Arbeitgebern und Gewerkschaften festgelegt werden sollen, und zwar in Bereichen, in denen es keinen tariflich festgelegten Lohn gibt. Solche Lohnuntergrenzen existieren bereits in 13 Branchen: Baugewerbe, Bergbau, Aus- und Weiterbildung, Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerk, Gebäudereinigung, Maler und Lackierer, Pflege, Sicherheitsdienstleistungen, Wäschereien, Abfallwirtschaft, Frisörhandwerk und Zeitarbeit. Seit dem 01.01.2012 gelten die Mindestlöhne 7,89 Euro/Stunde im Westen und 7,01 Euro/Stunde im Osten!
Die FDP ringt noch um klare Positionen. Sie ist grundsätzlich der Meinung, dass Lohnfindung nicht in die Parlamente gehört.
In 20 der 27 EU-Staaten gibt es einen allgemeinen flächendeckenden Mindestlohn, allerdings in verschiedenen Höhen.